Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
I. Allgemeines
1. Die nachfolgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen (im Folgenden AGB genannt), gelten für alle von HennPro, Heiko Henn, Magnolienweg 2, 74586 Frankenhardt (im folgenden HennPro genannt) durchgeführten Aufträge, Angebote, Lieferungen und Leistungen.
2. Abweichenden Geschäftsbedingungen des Kunden wird hiermit widersprochen. Abweichende Geschäftsbedingungen des Kunden erlangen keine Gültigkeit, es sei denn, dass HennPro diese schriftlich anerkennt.
3. Die AGB gelten im Rahmen einer laufenden Geschäftsbeziehung auch für alle zukünftigen Aufträge, Angebote, Lieferungen und Leistungen.
4. „Bild- und Filmmaterial“ im Sinne dieser AGB sind alle von HennPro oder einer von ihm beauftragten Person hergestellten Produkte, gleich in welcher technischen Form oder in welchem Medium sie erstellt wurden oder vorliegen. (Papierbilder, Bilder in digitalisierter Form, Videos, Dateien, usw.)
II. Überlassenes Bild- und Filmmaterial
1. Die AGB gelten für jegliches dem Kunden überlassenes Bild- und Filmmaterial, gleich in welcher Bearbeitungsstufe oder in welcher technischen Form sie vorliegen. Sie gelten insbesondere auch für elektronisches oder digital übermitteltes Bild- und Filmmaterial.
2. Vom Kunden in Auftrag gegebene Gestaltungsvorschläge oder Konzeptionen sind eigenständige Leistungen, die zu vergüten sind.
3. Der Kunde hat das Bild- und Filmmaterial sorgfältig und pfleglich zu behandeln und darf es an Dritte nur zu geschäftsinternen Zwecken der Sichtung, Auswahl und technischen Verarbeitung weitergeben.
III. Nutzungsrechte
1. Der Kunde erwirbt grundsätzlich nur ein einfaches Nutzungsrecht zur einmaligen Verwendung, begrenzt auf die Bundesrepublik Deutschland.
2. Ausschließliche Nutzungsrechte, medienbezogene oder räumliche Exklusivrechte oder Sperrfristen müssen gesondert vereinbart werden.
3. Mit der Lieferung wird lediglich das Nutzungsrecht für die einmalige Nutzung des Bild- und Filmmaterials zu dem vom Kunden angegebenen Zweck und in der Publikation und in dem Medium oder Datenträger, welche/-s/-n der Kunde angegeben hat oder welche/-s/-r sich aus den Umständen der Auftragserteilung ergibt übertragen.
4. Jede über Ziffer 3. hinausgehende Nutzung, Verwertung, Vervielfältigung, Verbreitung oder Veröffentlichung ist honorarpflichtig und bedarf der vorherigen ausdrücklichen Zustimmung von HennPro. Das gilt insbesondere für:
- eine Zweitverwertung oder Zweitveröffentlichung, insbesondere in Sammelbänden, produktbegleitenden Prospekten, bei Werbemaßnahmen oder bei sonstigen Nachdrucken.
- die Digitalisierung, Speicherung oder Vervielfältigung des Bild- und Filmmaterials auf Datenträgern aller Art, soweit dieses nicht nur der technischen Verarbeitung des Bild- und Filmmaterials gem. Ziff.III 3. AGB dient.
- jegliche Aufnahme oder Wiedergabe der Bild- und Filmdaten im Internet oder in Datenbanken oder in anderen elektronischen Archiven (auch in elektronischen Archiven des Kunden).
- das teilweise oder umfassende Aufführen und / oder Wiedergeben auf öffentlichen Veranstaltungen. Ausgenommen hiervon sind Messen oder Veranstaltungen, die einen messeähnlichen Charakter aufweisen.
5. Veränderungen des Bild- und Filmmaterials durch Composing, Montage oder durch elektronische Hilfsmittel zur Erstellung eines neuen urheberrechtlich geschützten Werkes sind gestattet.
6. Der Kunde ist nicht berechtigt, die ihm eingeräumten Nutzungsrechte ganz oder teilweise auf Dritte, auch nicht auf andere Konzern- oder Tochterunternehmen, zu übertragen.
7. Jegliche Nutzung, Wiedergabe oder Weitergabe des Bild- und Filmmaterials ist nur unter folgender Voraussetzung gestattet: Der Urhebervermerk HennPro muss in zweifelsfreier Zuordnung zum jeweiligen Bild oder Film vorhanden sein.
IV. Genehmigungen und Auftragsdurchführung
1. HennPro bietet seinen Kunden die Anfertigung von Foto- und Filmaufnahmen mittels Modellfluggeräten aus der Luft an. Es entstehen sogenannte Luftaufnahmen, die teilweise oder gänzlich genehmigungspflichtig sind.
2. Die Einholung von behördlichen Genehmigungen wird von HennPro übernommen. Die Starterlaubnis des jeweiligen Grundstückseigners, sollte der Aufstieg nicht auf dem Grundstück des Auftragsgebers stattfinden, ist vom Auftraggeber selbst einzuholen.
4. HennPro ist nur bis zum Beginn des 14. Kalendertages vor dem geplanten Flugtag an sein Angebot gebunden. Hat der Kunde das Angebot bis zu diesem Zeitpunkt nicht schriftlich angenommen, ist kein Vertrag geschlossen.5. Der Pilot des zu steuernden Flugmodelles entscheidet über sämtliche Fragen des Einsatzes vor Ort. Er unterliegt nicht den Weisungen des Kunden. Bei seinen Entscheidungen orientiert sich der Pilot an den Witterungsverhältnissen und den Fluggegebenheiten vor Ort. Er kann, wenn nötig, den Einsatz aufgrund von z.B. schlechten Witterungsverhältnissen vor oder während der Durchführung des eigentlichen Auftrages abbrechen. Die bis dahin entstandenen Kosten sind vom Kunden zu tragen.
V. Haftung
VI. Honorar
1. Es gilt das vereinbarte Honorar. Ist kein Honorar vereinbart worden, bestimmt es sich nach der jeweils aktuellen Bildhonorarübersicht der Mittelstandsgemeinschaft Foto-Marketing (MFM). Das Honorar versteht sich zuzüglich der jeweils gültigen Mehrwertsteuer.
2. Das Honorar gilt nur für die einmalige Nutzung des Bild- und Filmmaterials zu dem vereinbarten Zweck gemäß Ziff.III 3. oder 2. AGB. Soll das Honorar auch für eine weitergehende Nutzung bestimmt sein, ist dieses schriftlich zu vereinbaren.
3. Durch den Auftrag anfallende Kosten und Auslagen (z.B. Reisekosten, Übernachtung, erforderliche Spesen etc.) sind nicht im Honorar enthalten und gehen zu Lasten des Kunden.
4. Das Honorar gemäß III. 1. AGB ist auch dann in voller Höhe zu zahlen, wenn das in Auftrag gegebene und gelieferte Bild- und Filmmaterial nicht veröffentlicht wird. Bei Verwendung der Aufnahmen als Arbeitsvorlage für Layout- und Präsentationszwecke fällt vorbehaltlich einer abweichenden Vereinbarung ein Honorar von mindestens € 75,00 pro Aufnahme an.
5. Eine Aufrechnung oder die Ausübung des Zurückbehaltungsrechts ist nur gegenüber unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen des Kunden zulässig. Zulässig ist außerdem die Aufrechnung mit bestrittenen aber entscheidungsreifen Gegenforderungen.
VII. Vertragsstrafe, Blockierung, Schadensersatz
1. Bei jeglicher unberechtigten (ohne Genehmigung von HennPro erfolgten) Nutzung, Verwendung, Wiedergabe oder Weitergabe des Bild- und Filmmaterials ist für jeden Einzelfall eine angemessene Vertragsstrafe zu zahlen, vorbehaltlich weitergehender Schadensersatzansprüche. Durch diese Zahlungen werden keinerlei Nutzungsrechte erworben.
VIII. Datenspeicherung, Informationspflicht
1. Gemäß § 28 des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) machen wir darauf aufmerksam, dass die im Rahmen der Geschäftsabwicklung notwendigen Daten mittels einer EDV-Anlage gemäß § 33 (BDSG) verarbeitet und gespeichert werden. Persönliche Daten werden selbstverständlich vertraulich behandelt.
2. Der Kunde ist bei der Bestellung verpflichtet, wahrheitsgemäße Angaben zu machen. Sofern sich Daten des Kunden ändern, insbesondere Name, Anschrift, E-Mail-Adresse und Telefonnummer, ist der Kunde verpflichtet, diese Änderung unverzüglich durch Änderung der Angaben mitzuteilen. Der Kunde hat dafür Sorge zu tragen, dass das von ihm angegebene E-Mail-Konto ab dem Zeitpunkt der Angabe erreichbar ist.
IX. Sonstiges
1. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland als vereinbart.
2. Nebenabreden zum Vertrag oder zu diesen AGB bedürfen der Schriftform.
Frankenhardt den 11.01.2020